Direkt zum Amtsgericht oder doch besser zum Notar?
Günstigste Möglichkeit berechnenViele Menschen in Deutschland sind nicht mehr gläubig oder mit der Organisation Kirche einverstanden. Manche möchten auch einfach nur Geld sparen. Selbst wenn Sie gläubig sind, sollten Sie deshalb über einen Austritt aus der Kirche nachdenken. Denn Glauben und Kirche sind zwei unterschiedliche Dinge. Sie können auch ohne die Mitgliedschaft in der Kirche gläubig sein und dabei jeden Monat noch 9 % mehr von Ihrem Gehalt behalten.
Der günstigste Weg ist, den Kirchenaustritt persönlich beim Amtsgericht zu erledigen. Dies kostet eine Gebühr von 30 €. Dies ist jedoch nicht immer die günstigste Möglichkeit, da die Kirchensteuer weiterhin fällig wird, bis der Austritt offiziell vollzogen ist.
Oft sind die Termine jedoch für die nächsten Wochen und Monate beim Amtsgericht ausgebucht. Dann kann es günstiger sein, einen Notar in Anspruch zu nehmen, da während der Wartezeit bis zum Termin beim Amtsgericht weiterhin Kirchensteuer gezahlt werden muss.
Der Notar berechnet in der Regel 20–70 € für die reine Beglaubigung des Kirchenaustritts. Wenn Sie weniger Arbeit haben möchten, kann der Notar auch den Entwurf des Austrittschreibens und den Versand an das Amtsgericht übernehmen. Dann fallen höhere Kosten an, die sich aber häufig trotzdem lohnen.
Es gibt einige Webseiten, welche versprechen, den Kirchenaustritt für Sie komplett abzuwickeln. Dies ist in Deutschland jedoch nicht erlaubt. Wir und auch die Amtsgerichte warnen vor solchen Dienstleistungen.
Ein Kirchenaustritt muss immer vor dem Amtsgericht oder in beglaubigter Form beim Notar
erfolgen.
Mit unserer Anleitung sind Sie auf der sicheren Seite!
Sie können über die Addressdatenbank des Justizportals NRW Ihr zuständiges Amtsgericht herausfinden und nach dem nächsten freien Termin suchen.
Häufig gestellte Fragen
Bundesland | Gebühr |
---|---|
NRW | 30 € |
Bayern | 31 € |
Berlin | 30 € |
Niedersachsen | 25 € |
Hessen | 5 €–30 € |
Sachsen | Kostenlos |