Jetzt raus aus der Kirche!

Direkt zum Amtsgericht oder doch besser zum Notar?

Günstigste Möglichkeit berechnen
Aus der Kirche austreten!

Warum austreten?

Viele Menschen in Deutschland sind nicht mehr gläubig oder mit der Organisation Kirche einverstanden. Manche möchten auch einfach nur Geld sparen. Selbst wenn Sie gläubig sind, sollten Sie deshalb über einen Austritt aus der Kirche nachdenken. Denn Glauben und Kirche sind zwei unterschiedliche Dinge. Sie können auch ohne die Mitgliedschaft in der Kirche gläubig sein und dabei jeden Monat noch 9 % mehr von Ihrem Gehalt behalten.

Welche Möglichkeiten für den Austritt gibt es?

Der günstigste Weg ist, den Kirchenaustritt persönlich beim Amtsgericht zu erledigen. Dies kostet eine Gebühr von 30 €. Dies ist jedoch nicht immer die günstigste Möglichkeit, da die Kirchensteuer weiterhin fällig wird, bis der Austritt offiziell vollzogen ist.

Oft sind die Termine jedoch für die nächsten Wochen und Monate beim Amtsgericht ausgebucht. Dann kann es günstiger sein, einen Notar in Anspruch zu nehmen, da während der Wartezeit bis zum Termin beim Amtsgericht weiterhin Kirchensteuer gezahlt werden muss.

Der Notar berechnet in der Regel 20–70 € für die reine Beglaubigung des Kirchenaustritts. Wenn Sie weniger Arbeit haben möchten, kann der Notar auch den Entwurf des Austrittschreibens und den Versand an das Amtsgericht übernehmen. Dann fallen höhere Kosten an, die sich aber häufig trotzdem lohnen.

Rechner

Sie können über die Addressdatenbank des Justizportals NRW Ihr zuständiges Amtsgericht herausfinden und nach dem nächsten freien Termin suchen.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Der Kirchenaustritt erfolgt offiziell beim Standesamt oder Amtsgericht Ihres Wohnorts – je nach Bundesland.

Sie benötigen in der Regel:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Teilweise: Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde
  • In manchen Städten: Terminvereinbarung im Voraus

Die Gebühr liegt zwischen 0 € und 35 €, je nach Bundesland:

Bundesland Gebühr
NRW 30 €
Bayern 31 €
Berlin 30 €
Niedersachsen 25 €
Hessen 5 €–30 €
Sachsen Kostenlos

Der Austritt gilt ab dem Tag der Erklärung beim Amt. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Kirchensteuerpflicht.

Nein. Das Amt leitet den Austritt automatisch weiter an das Finanzamt und (in vielen Fällen) an die Kirche. Eine eigene Mitteilung ist nicht nötig, aber Sie können sie freiwillig machen.

Ja. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung des Austritts. Diese sollten Sie gut aufbewahren – sie kann später z. B. bei Heirat oder Beerdigung benötigt werden.

Ja. Ab dem nächsten Monat nach dem Austritt entfällt die Kirchensteuerpflicht. Bei Lohnsteuerabzug dauert die Änderung ggf. 1–2 Monate.

Kinder unter 14 Jahren können nicht selbst austreten. Eltern entscheiden für sie. Ab dem 14. Geburtstag kann das Kind selbst entscheiden.

Kirchliche Trauung: Nur mit Sondergenehmigung oder nicht möglich (je nach Kirche).
Beerdigung: In der Regel keine kirchliche Bestattung mehr.

Die Taufe bleibt formell gültig, aber durch den Austritt verlieren Sie Mitgliedsrechte in der Kirche (z. B. kirchliche Sakramente, Amtseintragungen).

Ja. Sie können jederzeit wieder eintreten, z. B. durch Kontaktaufnahme mit der Kirchengemeinde. Es kann ein Gespräch oder ein Wiedereintrittsritual nötig sein.

In einigen Bundesländern ist ein Online-Austritt möglich (z. B. NRW in Pilotstädten wie Köln – abhängig vom Wohnort). Meistens ist persönliches Erscheinen notwendig.

Ja. Die zuständige Behörde und Gebühren variieren stark zwischen Bundesländern. Daher sollten Sie immer die lokalen Regelungen prüfen.

Nein. Der Kirchenaustritt ist jederzeit möglich, es gibt keine Fristen oder Einschränkungen.

Die Konfession wird gelöscht, sofern sie eingetragen war. In digitalen Systemen wird die Änderung automatisch an das Finanzamt und andere Behörden übermittelt.